Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der best systems GmbH 
Stand: Mai 2025 

Unternehmensangaben 
best systems GmbH 
Siebenhirtenstraße 12A-Objekt 5
1230 Wien 
Österreich 

 

§1  Geltungsbereich

(1) Die best systems GmbH (im Folgenden „Verkäufer") schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden „Käufer"), die die angebotenen Produkte und Leistungen zum Zwecke ihrer unternehmerischen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwerben. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, als Unternehmer zu handeln. 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart wird. Abweichenden oder ergänzenden AGB des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. 

 

§2  Vertragsschluss

(1) Die Annahme eines Angebots des Käufers erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers. Auftragsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail oder auf dem Postweg übermittelt. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und allfällige Fehler unverzüglich zu rügen. 

(2) Der Verkäufer übermittelt dem Käufer auf Anfrage – telefonisch, per E-Mail oder schriftlich – gerne ein individuell erstelltes verbindliches Angebot. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Käufer zustande. Auch in diesem Fall wird eine Auftragsbestätigung übermittelt. 

(3) Der Verkäufer kann ein Angebot des Käufers innerhalb von fünf Werktagen annehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt, und der Käufer ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden. 

(4) Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen einer neuen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. 

(5) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Allfällige englische Übersetzungen dienen ausschließlich der Erläuterung; maßgeblich ist im Zweifel stets die deutsche Fassung. 

(6) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Verkäufers empfangen werden können, insbesondere durch entsprechende Einstellungen allfälliger SPAM-Filter. 

(7) Ein Rücktrittsrecht des Käufers nach Vertragsabschluss besteht nur in den gesetzlich geregelten Fällen. Im Falle einer einvernehmlich vereinbarten Stornierung ist der Käufer zum Ersatz der bis dahin angefallenen Kosten sowie einer pauschalen Stornogebühr von 7% des Auftragswertes verpflichtet, sofern nicht höhere tatsächliche Kosten nachgewiesen werden. 

 

§3  Preiseund Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. 

(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können weitere Kosten anfallen, die vom Käufer zu tragen sind, insbesondere Zölle, Einfuhrabgaben sowie Kosten der Geldübermittlung. 

(3) Ist Vorauszahlung per Banküberweisung vereinbart, ist diese sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. 

(4) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmodalitäten werden dem Käufer im Angebot oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt. 

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 

(6Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. zu entrichten (§ 456 UGB). Weiters ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Mahnspesen sowie den tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen. 

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen zurückzuhalten sowie bereits in Produktion befindliche Aufträge auf Kosten des Käufers zu stornieren. 

 

§4  Leistung

(1) Bei den Produkten der best systems GmbH handelt es sich um Modulsysteme. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie der dazugehörigen Auftragsbestätigung. 

(2) Die vom Verkäufer hergestellten Drucke sind wiederverwendbar, sofern sie entsprechend der Produktbeschreibung behandelt werden. 

(3) Abweichungen in Struktur, Farbe und/oder Leuchtintensität der Drucke gegenüber früheren Bestellungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien begründet, handelsüblich und technisch nicht vermeidbar sind. Bedingt durch Materialveränderungen oder technische Weiterentwicklungen kann es bei späteren Nachfertigungen zu Farbabweichungen kommen; für derartige, technisch unvermeidbare Abweichungen wird keine Haftung übernommen. 

(4) Die Drucke sind auf die von der best systems GmbH entwickelten Systemrahmen abgestimmt.  und dürfen nicht in Werden Rahmensysteme anderer Hersteller verwendet,   eingesetzt werden. übernimmt die best systems GmbH dafür keine Gewähr. 

 

§5  Mitwirkungspflichtenbei Drucken; Verarbeitung nach individuellen Vorgaben

(1) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche für die Erstellung der Drucke erforderlichen Informationen (nachfolgend „Druck-Informationen") vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

(2) Werden die Druck-Informationen durch den Käufer unter Einhaltung der nachfolgenden Voraussetzungen übermittelt, gilt dies als verbindliche Druckfreigabe, ohne dass es einer gesonderten Freigabeerklärung bedarf. Erforderlich sind: die Auftragsnummer, Name und Kundennummer des Käufers, eine vollständige Auflistung der zu druckenden Dateien in den Formaten PDF, JPG (JPEG) oder TIFF mit eindeutiger Zuordnung zu den Positionen der Auftragsbestätigung, Angabe des Maßstabs sowie Erläuterung allfälliger Sonderfarben. Soweit zutreffend, sind auch Informationen zu sogenannten Übergangsmotiven (Motive über mehrere Einzelrahmen) samt Ansichtsdatei bereitzustellen. 

(3) Liegen die Druckdaten nicht innerhalb der vom Verkäufer genannten Frist, spätestens jedoch 14 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin vor, kann eine termingerechte Lieferung nicht gewährleistet werden. Der Verkäufer behält sich vor, die übrigen Waren dennoch auszuliefern und zu verrechnen. Allfällige Mehrkosten für einen späteren Versand der Drucke trägt der Käufer. 

(4) Der Käufer hat dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken) in den vorgegebenen Dateiformaten und Qualitätsanforderungen zur Verfügung zu stellen und die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Der Käufer erklärt und gewährleistet, dass er zur Nutzung der überlassenen Inhalte berechtigt ist und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – verletzt werden. 

(5) Der Käufer hält den Verkäufer schad- und klaglos von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Käufers entstehen, einschließlich der Kosten einer allfälligen Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Käufer nicht zu vertreten ist. 

(6) Der Verkäufer ist berechtigt, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. 

 

§6  Referenznutzung

(1) Der Käufer räumt der best systems GmbH das nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte und unentgeltliche Recht ein, seinen Firmennamen sowie sein Firmenlogo zu Referenz-, Marketing- und Präsentationszwecken zu nutzen. 

(2) Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Darstellung auf Websites, in Präsentationen sowie in sonstigen analogen und digitalen Kommunikationsmitteln der best systems GmbH. 

(3) Der Käufer kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs wird die best systems GmbH die weitere Nutzung einstellen. 

 

§7  Liefer- und Versandbedingungen

(1) Der Versand erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahrtragung durch den Käufer gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Versandkosten übernimmt. Allfällige Zollkosten und Einfuhrabgaben trägt der Käufer. 

(2) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer, Spediteur oder einer sonstigen, mit der Versendung beauftragten Person übergeben hat; dies gilt auch bei Teillieferungen. 

(3) Bei Lieferung per Spedition erfolgt die Zustellung „frei Bordsteinkante", sohin bis zur nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante der Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

(4) Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer die dem Verkäufer daraus entstehenden angemessenen Mehrkosten. 

(5) Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Transportversicherung berechtigt, jedoch – auch bei Auslandslieferungen – nicht verpflichtet. Die Kosten einer allfälligen Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. 

(6) Hat sich der Verkäufer zur Übernahme der Zollabwicklung bereit erklärt, übernimmt er hierfür keinerlei Haftung. Die Zollanmeldung erfolgt durch einen vom Verkäufer ausgewählten Fachdienstleister. 

(7) Der Verkäufer behält sich vor, Drucke unabhängig vom Versand der Hardware auf eigene Kosten auch zu einem früheren Zeitpunkt zu versenden. 

(8) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle einer von ihm nicht zu vertretenden Nichterfüllung durch Vorlieferanten vom Vertrag zurückzutreten, sofern er ein konkretes Deckungsgeschäft mit der gebotenen Sorgfalt abgeschlossen hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden sofort rückerstattet. 

(9) Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Termin nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, angemessene Lager- und Bereitstellungskosten zu verrechnen sowie nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 

 

§8  Lieferzeit

(1) Eine im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit beginnt frühestens mit Absendung der Auftragsbestätigung. 

(2) Für Drucke beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen, solange dem Verkäufer die Druck-Informationen gemäß §5 noch nicht vollständig vorliegen. Eine verbindliche Lieferzeit für Drucke kann erst nach Eingang der vollständigen Druck-Informationen benannt werden. 

(3) Bei nachträglichen Vertragsänderungen gilt der in der neuen Auftragsbestätigung genannte Termin. Mündliche Terminzusagen sind ohne gesonderte schriftliche Bestätigung nicht verbindlich. 

(4) Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z. B. Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Materialanlieferung) oder andere außergewöhnliche, vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände vorübergehend unmöglich oder wesentlich erschwert, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend der Dauer des Leistungshindernisses. 

 

§9  Montage- und Einbauleistungen

Schuldet der Verkäufer vertraglich neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau beim Käufer sowie allfällige Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), gelten folgende Regelungen: 

(1) Der Verkäufer erbringt die Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal; er ist berechtigt, sich hierbei auch Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Ein Anspruch des Käufers auf Auswahl einer bestimmten Person besteht nicht, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt. 

(2) Der Käufer hat dem Verkäufer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, soweit deren Beschaffung nicht dem Verkäufer obliegt. 

(3) Der Verkäufer setzt sich nach Vertragsabschluss mit dem Käufer in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Verkäufer bzw. seinem Personal zum vereinbarten Termin der erforderliche Zugang gewährt wird. 

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit Abschluss der Montagearbeiten und Übergabe an den Käufer auf diesen über. 

 

§10  Reparaturleistungen

Schuldet der Verkäufer vertraglich die Reparatur einer Sache des Käufers, gelten folgende Regelungen: 

(1) Reparaturleistungen werden am Unternehmenssitz des Verkäufers erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

(2) Der Verkäufer erbringt die Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch geeignetes Personal; er ist berechtigt, sich Subunternehmer zu bedienen. 

(3) Der Käufer hat dem Verkäufer sämtliche für die Reparatur erforderlichen Informationen mitzuteilen, insbesondere eine umfassende Fehlerbeschreibung und alle Umstände, die für den festgestellten Fehler ursächlich sein können. 

(4) Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Käufer die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Unternehmenssitz des Verkäufers zu übersenden. Der Abschluss einer Transportversicherung sowie die Verwendung einer geeigneten Verpackung wird empfohlen. 

(5) Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Sitz des Verkäufers auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab. 

(6) Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet der Verkäufer nach den allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

 

§11  Vermietung von Waren

(1) Die Vermietung von Waren erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gegen Vorauszahlung des Mietentgelts für die gesamte Mietdauer. 

(2) Nach individuellen Vorgaben gefertigte Teile (vgl. §5) der im Rahmen einer Vermietung gelieferten Ware – wie etwa Drucke – werden gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Käufers. 

(3) Nach Rückerhalt der vermieteten Ware wird deren Zustand vom Verkäufer geprüft; hierfür gilt eine angemessene Frist von mindestens einer Woche als eingeräumt. 

(4) Die Rückgabe bzw. Rücksendung der vermieteten Sache erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. 

(5) Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für Bestandverhältnisse nach dem ABGB. 

 

§12  Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. 

(2) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu verständigen und alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung ermächtigt; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. 

(4) Werden Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen. 

 

§13  Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Da der Käufer als Unternehmer i.S.d. § 1 UGB handelt, trifft ihn die unternehmerische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden sowie offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mängel und fehlerhafte Mengen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung, schriftlich oder in Textform anzuzeigen; bei Drucken ist eine Beanstandung spätestens binnen 10 Tagen zu erklären. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. 

(2) Im Falle eines Mangels stehen dem Käufer zunächst die Ansprüche auf Verbesserung oder Austausch zu (Gewährleistungsbehelfe erster Stufe). Ist eine Verbesserung oder ein Austausch unmöglich oder für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, oder verweigert der Verkäufer die Verbesserung oder den Austausch oder kommt er diesen Verpflichtungen nicht innerhalb angemessener Frist nach, kann der Käufer Preisminderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – den Vertrag aufheben (Wandlung). Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. 

(3) Die vereinbarte Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadenersatz- oder Aufwandersatzansprüche des Käufers, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise in ein Bauwerk eingebaut wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. 

(4) Soweit in der Produktbeschreibung oder anderweitig Garantien eingeräumt werden, sind Drucke von diesen Garantien ausgenommen. 

 

§14  Geistiges Eigentum, Kennzeichen- und Nutzungsrechte

(1) Planungen, Entwürfe, Prototypen, Dateien sowie sonstige Arbeitsergebnisse des Verkäufers sind urheberrechtlich geschützt; die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gelten zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, auch wenn die nach § 1 UrhG erforderliche Werkhöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte. 

(2) Nutzungsrechte an Vorentwürfen, Varianten und Studien werden nicht übertragen, da diese lediglich der Entscheidungsfindung dienen. Jede Nachahmung oder sonstige Verwendung der Gestaltungen des Verkäufers ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt. Die Herausgabe bearbeitungsfähiger Dateien bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. 

(3) An sämtlichen vom Verkäufer erstellten Angeboten, Unterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildern, Daten und Planungen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verkäufers unzulässig. Allfällig eingeräumte Nutzungsrechte sind im Zweifel nicht exklusiv und beschränken sich auf den ausdrücklich vereinbarten Zweck. 

(4) Die Verwendung von Marken sowie Firmen- und Geschäftsbezeichnungen des Verkäufers für jegliche Bewerbung, Weitervermarktung oder sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit Produkten und Leistungen des Verkäufers ist ohne dessen ausdrückliche Genehmigung untersagt. 

(5) Der Verkäufer behält sich vor, in geeigneter Form in Veröffentlichungen, auf Messen und in eigenen Werbemitteln auf die Zusammenarbeit mit dem Käufer hinzuweisen und zu Veranschaulichungszwecken Abbildungen des jeweiligen Produkts zu verwenden, sofern keine erkennbaren überwiegenden Interessen des Käufers entgegenstehen. 

(6) Vom Verkäufer erstellte Fotografien und Produktabbildungen dürfen vom Käufer nur verwendet werden, soweit der Verkäufer diese ausdrücklich als Werbematerial für den Vertrieb seiner Produkte zur Verfügung gestellt hat. 

 

§15  Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes (PHG). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. 

(2) Im Übrigen haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer berechtigterweise vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schäden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 

 

§16  Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

(2) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. 

(3) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der sachlich zuständige Gerichtsstand am Unternehmenssitz des Verkäufers in Wien, Österreich vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. 

(4) Leistungsort ist der Unternehmenssitz des Verkäufers in Wien, Österreich. 

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 

 

§1Datenschutz 

(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres entnehmen Sie den Datenschutz-Richtlinien unter: 

https://www.best-systems.com/de/content/bedingungen/datenschutzrichtlinie.html 

https://www.best-systems.com/de/content/bedingungen/richtlinie-zum-schutz-personenbezogener-daten.html.  

 

Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).