PPWR - Verpackungsverordnung für Verpackungen & Verpackungsabfälle

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, (EU) 2025/40) regelt EU-weit verbindlich die Herstellung, Recyclingfähigkeit und Reduzierung von Verpackungsabfällen. Am 12.08.2026 treten weitere Anforderungen der Verordnung in Kraft, die Kennzeichnung und Zertifizierung von Verpackungen auf dem europäischen Markt betreffen.

 

Kennzeichnungspflicht

Ab dem 12.08.2026 müssen Verpackungen, die erstmals auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, eine Erzeugerkennzeichnung gemäß Artikel 15 Absätze 5 und 6 PPWR tragen. Zur Erfüllung dieser Anforderung statten wir unsere Pakete mit einem QR-Code aus, über den sich alle geforderten Angaben abrufen lassen.

 

Konformitätsbewertung

Ab demselben Zeitpunkt sind Erzeuger verpflichtet, für ihre Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung auszustellen. Die entsprechende Dokumentation für unsere Verpackungsmaterialien steht Ihnen unterhalb zur Verfügung.

 

Was das für Sie bedeutet

Wir übernehmen die Umsetzung aller neuen gesetzlichen Vorgaben für Sie. An Ihrem Bestellablauf ändert sich nichts.

 

Downloads

Für vollständige Transparenz stellen wir Ihnen die relevanten Unterlagen hier zum Download bereit: