Die PPWR 2026

am 12.08.2026 treten weitere Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, (EU) 2025/40) in Kraft. Sie regelt EU-weit verbindlich die Herstellung, die Recyclingfähigkeit und die Reduzierung von Verpackungsabfällen.

Wir möchten Sie kurz darüber informieren, was das konkret bedeutet und wie wir das für Sie umsetzen.

Kennzeichnungspflicht

Ab dem 12.08.2026 müssen Verpackungen, die erstmals auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden, eine Erzeugerkennzeichnung gemäß Artikel 15 Absätze 5 und 6 PPWR tragen. Unsere Pakete werden ab diesem Zeitpunkt daher mit einem QR-Code ausgestattet, über den sich die geforderten Angaben abrufen lassen.

Konformitätsbewertung

Erzeuger müssen ab dem 12. August 2026 für Verpackungen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Das entsprechende Dokument für die verwendete Verpackung stellen wir Ihnen bei Bedarf ab Mitte August gerne zur Verfügung.

Für Sie ändert sich im Bestellablauf nichts - wir kümmern uns um die Umsetzung der neuen Vorgaben. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.